Sicherheit und Schutz Ihrer Daten steht an oberster Stelle
Laut Bundesdatenschutzgesetz (§ 4f Abs. 1 BDSG) gilt: Alle Unternehmen, die zehn oder mehr Mitarbeiter mit der Verarbeitung von personenbezogener Daten beschäftigen, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dazu zählen die Daten Ihrer Mitarbeiter, als auch die Daten Ihrer Kunden und Interessenten. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist daher für Sie als Unternehmen häufig erforderlich. Wird dieses Gesetz missachtet, drohen empfindliche Strafen:
- bis zu 30.000€ wenn das Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten berufen hat
- Bist zu 300.000€ bei Verletzung des Datenschutzes
- mehrjährige Freiheitsstrafen bei besonders schweren Fällen
Um dieser Gefahr entgegenzuwirken steht Ihnen die Pasigma GmbH mit einem Team von zertifizierten und erfahrenen Beratern zur Seite. Als Ansprechpartner im Bereich Datenschutz und Datensicherheit erarbeiten wir ein individuelles Datenschutzkonzept für Ihr Unternehmen. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie die gesetzlich erforderlichen Aufgaben als externer Datenschutzbeauftragter.
Schulungen Datenschutz
Ausbildung und Zertifizierung Ihrer Mitarbeiter zu zertifizierten Datenschutzbeauftragten.
Externer Beauftragter
Auslagerung des Datenschutzbeauftragten an erfahrene Berater der Pasigma GmbH