Laut Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG) und DSGVO (Art. 37) gilt: Alle Unternehmen, die zehn oder mehr Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogener Daten beschäftigen, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dazu zählen im Wesentlichen die Daten Ihrer Mitarbeiter, als auch die Daten Ihrer Kunden und Interessenten. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist daher für Sie als Unternehmen häufig erforderlich. Wird dieses Gesetz missachtet, drohen empfindliche Strafen.
Um dieser Gefahr entgegenzuwirken steht Ihnen die Pasigma GmbH mit einem Team von zertifizierten und erfahrenen Beratern zur Seite. Als Ansprechpartner im Bereich Datenschutz und Datensicherheit erarbeiten wir ein individuelles Datenschutzkonzept für Ihr Unternehmen. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie die gesetzlich erforderlichen Aufgaben als externer Datenschutzbeauftragter.