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Sicherheit und Schutz Ihrer Daten steht an oberster Stelle

Laut Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG) und DSGVO (Art. 37) gilt: Alle Unternehmen, die zehn oder mehr Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogener Daten beschäftigen, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dazu zählen im Wesentlichen die Daten Ihrer Mitarbeiter, als auch die Daten Ihrer Kunden und Interessenten. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist daher für Sie als Unternehmen häufig erforderlich. Wird dieses Gesetz missachtet, drohen empfindliche Strafen.

  • Der Datenschutzbeauftragte hat die gesetzlichen Anforderungen an das rechtliche Wissen und die formale Fachkunde zu erfüllen (§ 40 BDSG / Art. 37 DSGVO).
  • Der Bußgeldtatbestand ist auch dann erfüllt, wenn zwar ein Datenschutzbeauftragter bestellt ist, dieser aber aufgrund fehlender fachlicher Qualifikation oder eines Interessenskonflikts nicht geeignet ist.
  • Es drohen mehrjährige Freiheitsstrafen bei besonders schweren Fällen.

Um dieser Gefahr entgegenzuwirken steht Ihnen die Pasigma GmbH mit einem Team von zertifizierten und erfahrenen Beratern zur Seite. Als Ansprechpartner im Bereich Datenschutz und Datensicherheit erarbeiten wir ein individuelles Datenschutzkonzept für Ihr Unternehmen. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie die gesetzlich erforderlichen Aufgaben als externer Datenschutzbeauftragter.

Externer Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter Für Ihr Unternehmen hat eine externe Lösung per Vertrag den...
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