Zur Wacht 38, D-94234 Viechtach
09942/902817

Allgemeine Teilnahmebedingungen an Schulungen der Pasigma® GmbH

I. Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung durch den Teilnehmer per Post, per Telefax, per E-Mail oder über unsere Web-Seite ist ein bindendes Angebot. Der Veranstalter ist berechtigt, das Angebot des Teilnehmers innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per Post, per Telefax oder E-Mail anzunehmen.
  2. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Wer zum gewünschten Termin nicht berücksichtigt werden kann, wird auf einer Warteliste vorgemerkt bzw. zum nächsten Termin eingeladen. Vor Zugang einer Auftragsbestätigung besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.
  3. Der Seminarinhalt ergibt sich aus der Seminarbeschreibung, die der Teilnehmer im Falle des Vertragsschlusses erhält.

II. Gebühren

  1. Die jeweiligen Teilnahmegebühren gelten pro Teilnehmer.
  2. Die Teilnahmegebühren für kurzzeitige Veranstaltungen (Seminare ohne Abschlussprüfung) werden nach Übergabe der Teilnahmebestätigung dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
  3. Die Teilnahmegebühren für langzeitige Veranstaltungen (Lehrgänge mit Abschlüssen, Zertifikaten) werden nach Teilnahmebestätigung in Rechnung gestellt.
  4. Die Rechnungen sind mit Erhalt der Rechnung fällig. Gegenüber Forderungen des Veranstalters kann der Teilnehmer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

III. Kündigung und Absage durch den Veranstalter

  1. Die Veranstaltung kann

- mangels kostendeckender Teilnehmerzahl

- wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Trainers ohne Möglichkeit eines Ersatzes oder

- aufgrund höherer Gewalt

durch den Veranstalter abgesagt werden. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.

  1. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Veranstalter ist zum Wechsel von Trainern oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z.B. Erkrankung des Trainers, berechtigt, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist.

IV. Kündigung und Absage durch den Teilnehmer

  1. Kündigungen und Absagen haben schriftlich oder per Fax zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Erklärung beim Veranstalter. Mit Zustimmung des Veranstalters kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
  2. Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn
  3. Unabhängig von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht kann der Teilnehmer bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Etwaig bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei Stornierungen kürzer als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung sind 50% der Teilnahmegebühren zu zahlen.
  4. Bei unentschuldigtem Fehlen ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu zahlen.

V. Haftung

  1. Das gesetzliche Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht des Teilnehmers soll weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen dem Veranstalter zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
  2. Der Veranstalter haftet uneingeschränkt nur für vorsätzlich oder grobe fahrlässige Verletzung seiner Pflichten (auch von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen), sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haftet der Veranstalter bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel die Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen.
  3. Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die verbleibende Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.
  5. Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
  6. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung des Veranstalters wirkt auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  7. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.

VI. Datenschutz und Urheberrecht

  1. Die Daten des Teilnehmers werden ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung gespeichert und verwendet, es sei denn, der Teilnehmer hat sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt, dass seine Daten für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen.
  2. Arbeitsunterlagen und verwendete Materialien des Veranstalters sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.

VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB) unter Ausschluss den UN-Kaufrechts.
  2. Der Veranstalter verpflichtet sich zur Beachtung der Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Alle verwendeten Begriffe und Regelung sind geschlechtsneutral und auch im Übrigen diskriminierungsfrei zu verstehen.
  3. Durch keine der in den gesamten Bedingungen vereinbarten Klauseln soll die gesetzliche oder richterrechtliche Beweislastverteilung geändert werden.
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